Die Idee hinter den Online-Verfahren: Gerade bei kleineren Zivilverfahren wie Nachbarschaftsstreitigkeiten müssen nicht alle Beteiligten vor Ort in einem Gerichtssaal sein. Die Verhandlung kann auch über eine Videokonferenz oder Microsoft-Team abgehalten werden.

Im vergangenen Jahr hat es bayernweit schon mehr als 17.000 Videoverhandlungen oder -anhörigen in Bayern gegeben, teilt das Bayerische Justizministerium heute mit. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung eignet, das entscheidet letztlich der zuständige Richter. Auch das Landgericht Traunstein macht seit mehreren Jahren von dieser Möglichkeit Gebrauch.

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