Im Landkreis Rosenheim herrscht aktuell eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gelten derzeit die Gefahrenstufen 4 und 5 – das entspricht einer erheblichen
bis extremen Brandgefahr.
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim weist deshalb auf die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen hin:
- Daxenfeuer sind verboten. Das Anzünden von Pflanzenabfällen oder anderen offenen Feuern im Freien ist untersagt.
- Mindestabstand von 100 Metern zu Wäldern bei offenen Feuerstellen ist zwingend einzuhalten.
- Offene Feuerstätten dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Feuer und Glut müssen vollständig gelöscht sein, bevor sie verlassen werden.
- Glasflaschen oder Glasscherben sollten nicht in Wäldern oder auf freien Flächen zurückgelassen werden – sie können durch den Brennglaseffekt Brände auslösen.
- Zufahrten zu Wäldern müssen freigehalten werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, nur ausgewiesene Parkplätze zu nutzen.
- Auch heiße Fahrzeugteile wie Katalysatoren können trockene Wiesen und Grasflächen leicht entzünden – bitte beachten!
Was bedeutet Gefahrenstufe 4 und 5?
- Stufe 4 („hohe Gefahr“) bedeutet, dass bei trockenem Wetter schon kleinere Zündquellen einen Waldbrand verursachen können.
- Stufe 5 („sehr hohe Gefahr“) weist auf extreme Trockenheit hin – bereits geringe Fahrlässigkeit kann zu Großbränden führen.
Appell an die Bevölkerung
Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste im Landkreis, besonders umsichtig zu handeln und jegliches Risiko zu vermeiden. Wer ein Feuer oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort die 112 wählen und Ortsangaben so präzise wie möglich durchgeben.