Zuständig für den Hochwasserschutz ist der Freistaat Bayern. Zumindest, wenn es sich um große Flüsse, Seen und Wildbäche handelt, denn diese gehören dem Freistaat. Nach einem Hochwasser wie dem von 2021 ist

die Landesregierung dann gefordert. Denn klar ist, dass jede Gemeinde und jede Stadt optimal gegen ein potenzielles weiteres Hochwasser geschützt sein will.

Im Hochwasserschutz sind den Gemeinden die Hände gebunden

Der Freistaat muss also abwägen, welche Maßnahmen am dringendsten sind. Hierfür führt er eine Priorisierungsliste. Maßnahmen, bei denen bereits mit wenig Geld viel Schutz gewährleistet werden kann, erhalten dadurch Vorrang.

So zum Beispiel in der Gemeinde Schönau, in der der Schutz vor Muren seit 2021 laufend verbessert wird. Auch wenn sich die Maßnahmen aus bürokratischen Gründen bis 2028 hinziehen werden – sie kommen. Hundertprozentig zufrieden ist Bürgermeister Hannes Rasp dennoch nicht.

Er würde gerne weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Königssee in die Wege leiten, darf dies aus rechtlichen Gründen aber nicht tun.
Sein Wunsch: eine Änderung des Bayerischen Wassergesetzes.

Dann könnten Gemeinden selbst in Vorleistung gehen und dadurch weitere Projekte finanzieren, die nach bayerischer Priorisierungsliste erst Jahre später an der Reihe wären. Eine Rückzahlung des vorgestreckten Geldes seitens des Freistaats wäre dann erst einige Jahre später fällig. Für Rasp ein absolut fairer Deal.

Aktuell wird über ein neues Gesetz diskutiert

Das Bayerische Umweltministerium und das Wasserwirtschaftsamt sind dahingehend derzeit mit den Kommunen im Gespräch. Ob und wann das Gesetz novelliert werden kann, ist allerdings noch unklar.

Dennoch haben Gemeinden und Städte einen kleinen Spielraum, wenn es um Hochwasserschutzmaßnahmen geht. Christian Reiter, Geschäftsführer der Stadt Laufen, nennt hierbei die Oberflächenentwässerung als Beispiel.

Wenn man sich bei neuen Bauprojekten bereits Gedanken darüber macht, wo das Oberflächenwasser bei Starkregen versickern kann, trage man „zur Katastrophenschutzvorbeugung bei“.

Fazit: Viele der Maßnahmen, die nach dem Hochwasser 2021 gefordert wurden, sind bereits in Planung. Durch ein Auflockern der Rechtslage könnten allerdings Möglichkeiten geschaffen werden, dass Gemeinden und Städte selbst stärker investieren können.

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