Die Bundespolizei hat in der Nacht eine 22-Jährige Rumänin mit einem Haftbefehl in Empfang genommen.
Die junge Frau war vom Amtsgericht Straubing zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro oder Wahlweise einem Monat Gefängnis verurteilt worden – wegen illegaler Prostitution.
Ihre Justizschulden konnte die 22-Jährige nicht alleine begleichen und bat einen guten Bekannten telefonisch um finanzielle Unterstützung, um der Haft zu entgehen. Der Bekannte nahm auch prompt die mehrstündige Anfahrt in Kauf und bezahlte den geforderten Betrag. Allerdings stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Koblenz wegen verschiedener Verfahren Interesse an dem Mann hatten. So konnte er seine Heimreise erst nach Herausgabe seiner Adressdaten und Personalien antreten.