
Nach dem Tod eines dreijährigen Jungen in Ebbs durch schwere Unterernährung hat ein Geschworenengericht beide Eltern zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
Die Mutter wird zusätzlich in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Gericht betonte bei der Strafzumessung vor allem die Folgen der Tat: einen qualvollen Tod nach monatelangem Leiden. Erschwerend wirkten laut Richter der lange Tatzeitraum, Gewalt sowie das bewusste Ausnützen der Wehrlosigkeit und Abhängigkeit des Kindes. Die Eltern waren wegen Mordes sowie Quälens und Freiheitsentziehung angeklagt und hatten sich schuldig bekannt.