Zum neuen Schuljahr gilt auf einem Teil der Hörberinger Straße in Neumarkt-St. Veit Tempo 30. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist zeitlich auf Schulzeiten befristet.
Die Fundamente sind schon gegossen, die Schilder werden noch in dieser Woche angebracht.
Damit wird eine Forderung des Bürgernetzwerkes Neumarkt-St. Veit umgesetzt, die sogar per Petition an den Landtag ging. Bislang war es aus gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, dort die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung im Sommer machte dies doch möglich, pünktlich zum Schulanfang.