Aufgrund der Witterungsverhältnisse ist das Walzen dort bis einschließlich 15. April 2026 gestattet.

In Teilen des südlichen Oberbayerns, speziell in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Miesbach, haben die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bislang nicht ermöglicht.

Aus diesem Grund hat die Regierung von Oberbayern durch eine Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in diesen beiden Landkreisen um eine weitere Woche verschoben.

Demnach ist das Walzen ausschließlich in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Miesbach noch bis einschließlich 15. April 2026 erlaubt. Eine Ausnahme von dieser erneuten Fristverlängerung bilden Wiesenbrütergebiete, für die in ganz Oberbayern bereits seit dem 16. März ein Walzverbot gilt.

Seit dem Jahr 2020 ist das Walzen landwirtschaftlich genutzter Grünlandflächen nach dem 15. März grundsätzlich untersagt. Gebietsbezogene Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor diesem Zeitpunkt nicht zulassen. Die Regierung von Oberbayern hatte bereits Mitte März das Walzen in Oberbayern bis einschließlich 1. April 2026 erlaubt und Ende März die Frist für die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Miesbach bis einschließlich 8. April verlängert. Die aktuelle Ausnahme bis zum 15. April 2026 basiert auf fachlichen Stellungnahmen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).

Die aktuelle Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden. Landwirte können die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) einsehen.

Das Walzen von Grünland im Frühjahr dient dazu, den Boden nach dem Winterfrost rückzuverfestigen und die Durchwurzelung anzuregen. Optimale Bedingungen für das Walzen bestehen, wenn der Boden weder zu nass noch zu trocken ist, der Feuchtegehalt des Bodens 80% der nutzbaren Feldkapazität nicht übersteigt und sich die Gräser im Stadium des Wiederergrünens befinden. Diese optimale Zeitspanne dauert meist nur wenige Tage.

Quelle: Regierung von Oberbayern (Symbolbild)

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