Grund ist die anhaltend trockene Wetterlage. Die untere Katastrophenschutzbehörde reagiert mit einem sofortigen Verbot von Daxenfeuern. Das gilt laut Landratsamt so lange, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder gesenkt wird. Offenes Feuer im Wald ist grundsätzlich verboten.

In Waldnähe gilt ein Mindestabstand von 100 Metern für Lagerfeuer oder Grillstellen. Feuerstellen dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen beim Verlassen vollständig gelöscht werden. Für Erholungssuchende gilt: Zufahrten zu Wäldern freihalten, ausgewiesene Parkplätze nutzen, nicht auf Wiesen parken.

Bildquelle: Marek Piwnicki/Unsplash/DJV

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