Im Prozess um das Zugunglück bei Burgrain ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Nach den Freisprüchen für die beiden Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie ein Sprecher jetzt bestätigt.

Dass den zuständigen Bezirksleiter keine Strafe erwartet, will die Staatsanwaltschaft demnach nicht akzeptieren. Ursprünglich forderte die Klägerseite nämlich zwei Jahre auf Bewährung. Gegen den Fahrdienstleiter geht sie wiederum nicht weiter vor. Das Urteil war erst am Montag gefallen, möglich ist außerdem noch, dass auch die Nebenkläger Revision einreichen.

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dazu benutzen wir das Analysetool „Matomo“. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir Ihr Nutzungsverhalten zu Analysezwecken auswerten und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Eine andere Verwendung, Zusammenführung mit anderen Daten oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über das Menü in der Fußzeile (Cookie-Einstellung) oder in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.