{radio oberland}
Revision abgeschmettert – das Urteil im sogenannten „Herrsching-Mord“ ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt beschlossen. Im Sommer 2024 soll ein damals 22-Jähriger einen Rentner in Herrsching an seiner Haustür mit einem Messer erstochen haben.
Das Landgericht München stellte die besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dagegen hatte die Verteidigung zunächst Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese jetzt als unbegründet verworfen.