Im sogenannten Herrsching-Mord ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München sieht es als erwiesen an, dass der 23-Jährige im vergangenen Sommer einen Rentner an seiner Haustür mit einem Messer erstochen hat.

Bei dem Mann wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Er kann somit nicht vorzeitig entlassen werden. Das Schwurgericht wertete die Tat als Mord und versuchten Raub mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 23-Jährige war nach seiner Tat in Herrsching bis nach Paris geflüchtet, wo er verhaftet wurde.

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