Nach einem Rodelunfall auf der Zugspitze vor neun Jahren ist jetzt ein Urteil gefallen. Das Landgericht München hat die Klage eines Amerikaners abgewiesen.
Der Arzt hatte die Bayerische Zugspitzbahn verklagt, weil er 2015 mit seinem Zipfelbob gestürzt war und sich eine schwere Fußverletzung zugezogen hatte. Weil er seinen Beruf danach nur noch eingeschränkt ausüben konnte, verlangte er Schmerzensgeld und Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. Das Gericht begründet die Klageabweisung damit, dass die BZB ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat. Die Rodelbahn sei damals weder vereist gewesen noch in einem Zustand, dass ein Bremsen nicht möglich gewesen wäre. Das Gericht geht stattdessen von einem Fahrfehler des Arztes aus.