Jens Lehmann wehrt sich. Gegen den Ex-Fußballprofi mit Wohnsitz am Starnberger See ist ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr ausgesprochen worden. Dagegen legt Lehmann jetzt Einspruch ein, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München.
Der 55-Jährige soll im letzten Jahr nach einem Oktoberfestausflug betrunken hinterm Steuer eines Autos erwischt worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert, neben einer Führerscheinabgabe auch eine Geldstrafe. Jetzt könnte es zu einer Hauptverhandlung kommen.
Erst im letzten Jahr sorgte Lehmann immer wieder für Aufsehen mit dem sogenannten „Kettensägenprozess“