Jens Lehmann wehrt sich. Gegen den Ex-Fußballprofi mit Wohnsitz am Starnberger See ist ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr ausgesprochen worden. Dagegen legt Lehmann jetzt Einspruch ein, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München.

Der 55-Jährige soll im letzten Jahr nach einem Oktoberfestausflug betrunken hinterm Steuer eines Autos erwischt worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert, neben einer Führerscheinabgabe auch eine Geldstrafe. Jetzt könnte es zu einer Hauptverhandlung kommen.

Erst im letzten Jahr sorgte Lehmann immer wieder für Aufsehen mit dem sogenannten „Kettensägenprozess“

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dazu benutzen wir das Analysetool „Matomo“. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir Ihr Nutzungsverhalten zu Analysezwecken auswerten und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Eine andere Verwendung, Zusammenführung mit anderen Daten oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über das Menü in der Fußzeile (Cookie-Einstellung) oder in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.