Unter anderem wegen versuchter räuberischer Erpressung hat sich zuletzt ein Pärchen aus Garmisch-Partenkirchen vor dem Münchner Landgericht verantworten müssen. Dieses hat jetzt ein Urteil gegen einen 38-Jährigen sowie seine jüngere Lebensgefährtin gefällt.

 

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte schuldig des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sei. Dazu kommt Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen, sowie versuchte räuberische Erpressung. Er ist zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Seine Lebensgefährtin wurde wegen Anfstitung zur versuchten räuberischen Erpressung zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt. 

Die 24-jährige Prostituierte soll nach einem Treffen mit einem Freier vor rund einem Jahr mehr Geld verlangt haben, als vereinbart war. Nachdem dieser die Summe nicht zahlen wollte, kontaktierte sie ihren Freund. Dieser tauchte kurze Zeit später vor der Wohnung des Mannes auf. Er sollte die angeblichen Geldschulden eintreiben.

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