Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob die Leugnung des Holocausts auch in einem Schreiben ans Finanzamt Volksverhetzung ist. Konkret geht es um eine Frau aus Ebersberg, die schon zwei Mal wegen Volksverhetzung im Gefängnis saß.
2021 schickte sie ein Fax an das Finanzamt München, in dem sie den Holocaust leugnete. Das Landgericht fand, das sei nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.