Im Prozess um eine Psychiatrie-Patientin in der Lech-Mangfall-Klinik Landsberg hat das Oberlandesgericht München die Berufung zurückgewiesen. Damit gilt das Urteil der ersten Instanz. Der Freistaat muss der Frau 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Seiten hatten Revision eingelegt. Die Patientin klagte, weil sie im Oktober 2017 in der geschlossenen Abteilung trotz fehlender richterlicher Genehmigung fixiert wurde. Die Kosten für das Berufungsverfahren werden auf die beiden Parteien aufgeteilt.

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